Abläufe zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmern, ALBIS und Händlern
Die Leasinggesellschaft kauft – meist auf Auswahl des Arbeitnehmers – ein Fahrrad und überlässt dieses gegen Zahlung der Leasingraten an den Arbeitgeber. Leasinggesellschaft und Arbeitgeber schließen hierzu einen Rahmen- oder Einzel-Leasingvertrag.
Der Arbeitgeber stellt einen Leasing-Antrag bei ALBIS.
ALBIS prüft und genehmigt den Antrag.
ALBIS erstellt den Rahmenvertrag.
Der Arbeitgeber unterschreibt den Rahmenvertrag.
ALBIS unterschreibt den Rahmenvertrag.
ALBIS erstellt einen Abrufschein als Vorlage für den Arbeitgeber zur Ausgabe an seine Mitarbeiter.
Die Abrufe können beginnen.
Nach Erhalt des Abrufscheins und Bestellung des vom Mitarbeiter ausgewählten Fahrrads stellt ALBIS eine Dauerleasingrechnung aus und sendet diese an den Arbeitgeber. (Diese ist über die gesamte Laufzeit des Vertrages gültig und wird einmalig erstellt. Die Dauerleasingrechnung kann der Arbeitgeber steuerlich geltend machen.)
Die monatliche Rate wird laut Abruf des Mitarbeiters vom Konto des Arbeitgebers monatlich durch ALBIS eingezogen (wie im Rahmenvertrag beschrieben).
Der Mitarbeiter sucht sich ein Bike aus und füllt gemeinsam mit dem Shop den Abrufschein aus.
Der Arbeitgeber unterschreibt den Abrufschein.
Der Mitarbeiter legt den unterzeichneten Abrufschein im Shop vor und holt sein Bike ab.
Der Shop füllt den Abrufschein mit letzten Infos aus, erstellt die Rechnung und schickt beides an ALBIS.
ALBIS zahlt die Rechnung.
Der Arbeitgeber stellt das von ihm geleaste Fahrrad dem Arbeitnehmer zur Verfügung. Die Einzelheiten der Überlassung, insbesondere die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers, regelt der Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer in einem Überlassungsvertrag.
Im Überlassungsvertrag mit dem Mitarbeiter werden neben der Überlassung des Dienstrades zahlreiche Pflichten des Arbeitgebers aus dem Leasingvertrag auf den Arbeitnehmer übertragen. Die Laufzeit des Überlassungsvertrages entspricht derjenigen des Leasingvertrages.
Die Leasingverträge haben eine Laufzeit von 36 Monaten und beinhalten neben der Pflicht zur Zahlung der Leasingrate eine Regelung zur Pflege, zum Versicherungsschutz und zur Haftung.
Der Überlassungsvertrag setzt üblicherweise voraus, dass der Radler in der Firma arbeitet. Wenn er kündigt, muss er üblicherweise das Rad abgeben. Der Arbeitgeber muss dann in der Regel einen anderen Mitarbeiter finden, der das Dienstrad übernimmt.
Soll zusätzlich eine finanzielle Beteiligung des Arbeitnehmers auf dem Wege der Gehaltsumwandlung erfolgen, vereinbaren beide Parteien hierzu einen Änderungsvertrag als Ergänzung zum Arbeitsvertrag.
Im Änderungsvertrag werden der Umfang der Arbeitgeberbeteiligung sowie deren Durchführungsweise vereinbart. Änderungs- und Überlassungsvertrag können in einem Dokument zusammengefasst werden.
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.